Zweckbeschreibung Videoüberwachung

Zweckbeschreibung und Dokumentation der Angaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 3
Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)

Schindlerhof Kobjoll GmbH
Steinacher Straße 6-12
90427 Nürnberg

1. Standort
Schindlerhof Kobjoll GmbH, Steinacher Straße 6-12, 90427 Nürnberg

2. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Schindlerhof Kobjoll GmbH, Steinacher Straße 6-12, 90427 Nürnberg

3. Für die Durchführung der Videoüberwachung verantwortliche Stelle (Auskunftsgeber)
Schindlerhof Kobjoll GmbH, Nicole Kobjoll-Setzer (Geschäftsführerin), Steinacher Straße 6-12,
90427 Nürnberg

4. Überwachter Bereich
Öffentlich zugängliche Bereiche: Außenparkplatz, Tiefgaragen
Nicht öffentlich zugängliche Bereiche: Backoffice Rezeption, Spielraum, Vorraum Büro
Geschäftsführung

5. Festgelegte Zwecke der Videoüberwachung § 4 Abs. 1 Nr. 3 DSAnpUG-EU
Zweck: Wahrnehmung des Hausrechts, Verfolgung von Straftaten, Abwehr von Vandalismus,
Geldendmachung von Ansprüchen, Schutz der Mitarbeiter
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO
Das Videoüberwachungssystem dient ausschließlich zu den oben genannten festgelegten
Zwecken. Diese Zwecke sind für den Einsatz der Videoüberwachungsanlage und für die Nutzung
der Aufzeichnungen verbindlich.

6. Betroffene Personengruppen
Beschäftigte, Besuchspersonen, Gäste, Lieferunternehmen

7. Verfahren
Für die Videoüberwachung sind in den o. g. Bereichen Ubiquiti UniFi G5 Ultra – Netzwerk-
Überwachungskameras installiert. Die Videoüberwachung erfolgt durch Beobachtung und
Aufzeichnung auf Festplatte. Die Aufzeichnungen erfolgen laufend und ohne Ton.
Die Aufzeichnungen werden nur anlassbezogen (z. B. nach Meldung von Diebstählen) durch
besonders berechtigte Personen ausgewertet.

8. Empfänger der Überwachungsaufnahmen
Die Aufzeichnungen können als Beweismittel an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt oder
zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen an Rechtsanwälte übermittelt und vor Gericht
verwendet werden.
Schindlerhof Kobjoll GmbH Seite 2 Version 1 vom 13.11.2024

9. Löschung
Die Aufzeichnen werden ohne Ton auf einer Festplatte gespeichert und nach 72 Stunden
automatisch gelöscht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 72 Stunden.
Aufzeichnungen über deliktische Handlungen werden nach Wegfall des Verwendungszweckes
bzw. nach Abschluss des Verfahrens oder Rechtskraft von Entscheidungen gelöscht

10. Mitgeltende Unterlagen
Der Lageplan und die technische Beschreibung sind an der Rezeption einsehbar.

11. Hinweis auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu
verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so
hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-
GVO im Einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie
betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung
unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie
betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17
DS-GVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke
nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der
Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen
gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat,
für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation
ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten
Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann
nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
nachweisen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen,
oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder
gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die
betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen
Daten gegen die DS-GVO verstößt (Art. 77 DS-GVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei
einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des
Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Bayern ist die zuständige Aufsichtsbehörde
das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (Promenade 18, 91522 Ansbach).